DICHTHEITSPRÜFUNG
Was ist eine Dichtheitsprüfung?
Die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist ein normiertes Prüfverfahren zum messtechnischen Nachweis der Leckagefreiheit von Grundleitungen und Hausanschlüssen gemäß DIN EN 1610. Bei dieser physikalischen Überprüfung werden Rohrleitungen, Muffenverbindungen und Schächte wahlweise mit Überdruck (Luft) oder Wasserdruck beaufschlagt, um den Austritt von häuslichem oder gewerblichem Abwasser in das Grundwasser zu verhindern sowie das Eindringen von Fremdwasser zu unterbinden.
Prüfverfahren im Vergleich: Luft- vs. Wasserprüfung
Für die physikalische Dichtheitsprüfung kommen zwei standardisierte Verfahren nach DIN EN 1610 zum Einsatz:
- Dichtheitsprüfung mit Luft (Prüfmedium Luft): Bevorzugtes Prüfungsverfahren bei längeren Stillstandszeiten vor der Inbetriebnahme. Durch den Verzicht auf Wasser wird eine mikrochronologische Verkeimung sowie ungewolltes Bakterienwachstum in den Leitungsabschnitten ausgeschlossen.
- Dichtheitsprüfung mit Wasser (Prüfmedium Wasser): Standardverfahren bei unmittelbar nachfolgender Inbetriebnahme und durchgängigem Wasseraustausch.
- Optische Kanal-TV-Untersuchung: Ergänzendes optisches Diagnoseverfahren. Bei Erstprüfung oder Neuerrichtung in Wasserschutzgebieten ist die Kombination aus optischer Inspektion und physikalischer Druckprüfung für gewerbliche, öffentliche und private Abwasseranlagen gesetzlich vorgeschrieben.
Jede Prüfung wird digital aufgezeichnet. Der Kunde erhält im Anschluss ein fälschungssicheres, maschinell ausgewertetes Dichtheits-Prüfprotokoll zur rechtssicheren Vorlage bei Umweltämtern und Kommunen.
| Dichtheitsprüfung mit Luft | Dichtheitsprüfung mit Wasser | |
| Prüfmedium | Druckluft / Unterdruck | Wasser (Füllung) |
| Primärer Einsatzzweck |
Nachweis der physikalischen Dichtheit |
Nachweis der physikalischen Dichtheit bei direkter Nutzung |
| Empfohlenes Einsatzszenario | Längere Stillstandzeiten vor Inbetriebnahme | Unmittelbare Inbetriebnahme nach Prüfung |
| Gefahr von Verkeimung | Keine (Trockenes Prüfmedium) | Risiko bei längerer Stagnation |
Rechtliche Grundlagen und Prüffristen
Die Prüfpflichten und Fristen richten sich nach dem Standort des Grundstücks (Wasserschutzgebiet vs. Nicht-Schutzgebiet), der Nutzung (privat vs. gewerblich/industriell) sowie dem Baujahr der Abwasseranlage.
- Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten:
- Gewerbliche und industrielle Anlagen: Erhöhte Prüffrequenz und Nachweispflicht gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und landesspezifischen Selbstüberwachungsverordnungen.
- Neuerrichtungen: Verpflichtende Erstprüfung vor Inbetriebnahme mittels optischer TV-Inspektion und physikalischer Druckprüfung nach DIN EN 1610.
- Abwasseranlagen außerhalb von Schutzgebieten:
- Prüfpflichten bei baulichen Veränderungen, Sanierungen oder Begründung eines begründeten Verdachts auf Substanz- oder Funktionsverluste.
Ergänzende Verfahren des Rohrreinigungs-Dienstes A. Krüsselmann
| Leistung | Hauptanwendungsbereich | Eingesetzte Technik |
| Rohrreinigung | Akute Verstopfungen & Pflege | Spiralen, Hochdruckspülung |
| Kanalreinigung | Großkanäle, Abscheider & Gewerbe | Saug- & Spülfahrzeuge |
| Kanal-TV-Untersuchung | Schadensanalyse & Dokumentation | Kamerabefahrung, Haltungsbericht |
| Rohrortung | Bestimmung von Rohrverläufen | Elektronische Sender/Sonden |
| Signalnebelanalyse | Leckage- & Fehlanschlussortung | Umweltneutraler Prüfnebel |
| Dichtheitsprüfung | Gesetzlicher Nachweis & Prüfung | Druckprüfung nach DIN EN 1610 |
| Rohrreinigungs-Notdienst | Akute Schäden, Überläufe & Verstopfungen | Sofort-Einsatzfahrzeuge |
